Häufig gestellte Fragen
FAQ zur internationalen MwSt.-Rückerstattung
Unternehmen und selbstständige Dienstleister mit Sitz außerhalb der Schweiz, die in der Schweiz MwSt. auf geschäftliche Ausgaben gezahlt haben, können eine Rückerstattung beantragen.
Anträge für das vergangene Kalenderjahr müssen in der Regel bis zum 30. September des Folgejahres bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht werden.
Notwendig sind Originalrechnungen mit ausgewiesener Schweizer Mehrwertsteuer, Zahlungsnachweise sowie eine formell korrekte Vollmacht, sofern eine Drittpartei den Antrag stellt.
Die Bearbeitungszeit variiert, liegt aber durchschnittlich zwischen 4 und 8 Monaten, abhängig vom Arbeitsaufkommen der Steuerbehörden und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Malvora berechnet eine transparente Servicegebühr, basierend auf dem Umfang der Bearbeitung. Eine Detailaufstellung erhalten Sie individuell nach Ihrer Anfrage.
Wir decken alle EU-Mitgliedstaaten sowie ausgewählte weitere Staaten wie Norwegen, Island und Liechtenstein ab.
Ja, wir begleiten Sie bei behördlichen Nachfragen und stellen auf Wunsch ergänzende Dokumente und Erläuterungen bereit.
Nach Genehmigung der Rückerstattung überweist die Steuerverwaltung den Betrag direkt auf Ihr Geschäftskonto, das Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns direkt unter +41761082172 an, um Ihr individuelles Vorgehen mit unserem Team zu besprechen.